AGBs

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die folgenden Stundenansätze zuzüglich Mehrwertsteuer:

Fr. 1.20/km Anfahrtsweg inkl. Zeitaufwand
Fr. 180.-/h Kundenspezifische Datenbankprogrammierung "offene" Lösungen. (*)
Fr. 250.-/h Know-How Transfer für Kunden/Entwickler, welche Lösungen zum Eigenbedarf programmieren möchten. (**)

Offene Lösungen
Bei einer "offenen" Lösung hat der Kunde mit Hilfe des Hauptpasswortes die Möglichkeit, in die Programmierung einzugreifen, den Skript/Quell-Code einzusehen und/oder den Programmierer zu wechseln. Das Copyright verbleibt bei der Firma Database Designs (siehe AGBs). Die Lösung ist für den Eigengebrauch des Kunden bestimmt und darf nicht weitergegeben oder verkauft werden.

Generell ausgeschlossen von dieser Regelung sind Standardlösungen welche nicht kundenspezifisch entwickelt wurden.

Know-How Transfer
Beim Know-How Transfer erwirbt sich der Kunde/Entwickler das vollständige Recht der Lösung/Technologie und kann sie z.B. auch kommerziell einsetzen. Wir tragen punktuell unsere jahrezehntelange FileMaker Pro® Programmiererfahrung bei.

Individuelle Schulungen und Gruppen auf Anfrage.

Kostenrahmen
Der in der Offerte angegebene Kostenrahmen gilt als Richtlinie kalkuliert auf Stundenbasis, da FileMaker Pro® Datenbankprojekte durch die Einfachheit der Programmierung von Benutzerführungselementen/Abläufen oftmals dazu tendieren, diverse Kundenwünsche ausserhalb des eigentlichen Offertumfangs/bzw. der offerierten Funktionalität zu implementieren.
Diese Regiestunden für Wünsche werden während des Projektes aufsummiert. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug der geleisteten Stunden, bzw. bei Erreichen des Projektendes auf Ende jedes Monats. Beim Überschreiten des geschätzten Kostenrahmens wird der Kunde ebenfalls über den Stand der geleisteten Stunden informiert. Abgerechnet wird grundsätzlich nach geleisteten Stunden.

Rechnung/Abnahme/Zahlung
Rechnung: Je nach Umfang eines Projektes erfolgt die Rechnungsstellung spätestens nach Inbetriebnahme der Lösung (Mit Inbetriebnahme ist aber nicht die eigentliche Abnahme gemeint). Bei grösseren Projekten erfolgt eine Zwischenrechnung auf Ende jedes Monats. Jeder Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Arbeiten beigelegt.
Abnahme: In der Praxis erfolgt die Abnahme in der Regel nie so, wie es die Juristen und EDV Versicherungen wünschen (Checkliste, Unterschrift etc.) Die gelieferte Lösung gilt daher grundsätzlich vier Wochen nach produktiver Inbetriebnahme als abgenommen ("stille Abnahme"). Dies impliziert, dass die Arbeiten auftragsgerecht ausgeführt wurden und die Erfordernisse aus dem Pflichtenheft/Offerte erfüllt sind. Recht auf Nachbesserung: Das Schweizer Gesetz sieht zwar generell ein Recht auf Nachbesserung vor. Database Designs bedingt sich hiermit ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung bei Mängeln etc. aus. Scheitert der dritte fristgerechte Nachbesserungsversuch, so hat der Kunde das Recht auf Wandlung bezüglich der geleisteten Arbeiten/Lösung. Ausgeschlossen sind separate Soft- und Hardware Anschaffungen. Zahlung: Die Zahlungen sind mit einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Geheimhaltungspflicht
Database Designs behandelt die ihr anvertrauten Kundendaten, Datenträger und Passwörter (LAN etc.) vertraulich und macht diese keinen Dritten zugänglich. Diese werden zusammen mit den Auftragsunterlagen archiviert - oder auf Wunsch zerstört. Zur Software Entwicklung ist es unumgänglich, einzelne und zufällig ausgewählte Datensätze genauer zu analysieren. Der Auftraggeber selbst ist dahingehend besorgt, dass durch das Auftragsverhältnis die Datenschutzverordnung (DSG 235ff, 1992) nicht verletzt wird. Mit dem Erhalt der Daten hat Database Designs das Recht die Daten zum Zweck der Software Entwicklung zu analysieren.

Haftung / Gewährleistung
Es ist leider aus technischen Gründen nicht möglich, unter allen Bedingungen fehlerfreie Software herzustellen. Database Designs kann daher keine Haftung für Schäden irgendeiner Art aus dem Gebrauch der gelieferten Software übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn Software oder Begleitmaterial Fehler enthalten. Erst recht kann keine Haftung übernommen werden für Schäden infolge Unfall, Missbrauch oder Falschanwendung der Software. Ausgeschlossen sind auch Fehler der Datenbank Software selbst (FileMaker Pro). Darunter fallen z.B. falsche Zahlenwerte "die Software verrechnet sich", Installationsprobleme auf den Geräten des Kunden. Diese sind durch den Lizenzvertrag der Firma FileMaker, Inc. geregelt.
Auf für garantierte Leistungen haftet Database Designs maximal nur bis zur Höhe des Preises. Bei höherer Gewalt, Todesfall und Katastrophen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Datenbanken von FileMaker Pro, bzw. dessen Dateien und Dateistrukturen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Firma FileMaker Inc. Hierunter fallen insbesondere auch Datenbanken, die in Folge eines Systemabsturzes/Festplattenproblems aus irgendwelchen Gründen z.B. beschädigt sind.

Passwörter/Zugangscodes
Handelt es sich bei der Lösung um eine individuell erstellte Datenbank, so erhält der Kunde mit der Lösung ebenfalls das Hauptpasswort zur Veränderung der Dateien. Die sichere Verwahrung ist Sache des Kunden. Mit dem Hauptpasswort können an der Datenbank strukturelle und funktionelle Änderungen vorgenommen werden. Für alle Änderungen, die nicht durch Database Designs vorgenommen werden, bzw. die daraus resultierenden Folgen sind vor jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Nutzungsrecht der Lösung
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die erstellte Lösung. Die Anzahl der Benutzer wird in der Regel durch Database Designs nicht eingeschränkt - hingegen sind die Lizenzmodelle der Firma FileMaker Inc. zu beachten. Da die Lösungen meist individuell auf die Bedürfnisse des Kunden programmiert werden, erhält der Kunde logischerweise auch das Recht, die erstellten Datenbanken im Rahmen dieser Anforderungen zu nutzen.

Urheberrecht / Copyright
Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt das Urheberrecht bei Database Designs, auch wenn die Lösung spezifisch im Auftrag für einen Kunden/Anwendung programmiert wurde. Hierbei ist die eigentliche Lösung basierend auf dem Datenbank Programm FileMaker Pro® gemeint und nicht das Programm selbst, welches eigenen bzw. von diesen AGBs unabhängigen Lizenzbestimmungen unterliegt.
Auch Datenbanken sind schutzfähig und gelten als Software. Gemeint sind hier aber nicht die Programme zur Erstellung und Verwaltung von Datenbanken wie FileMaker oder MS Access etc., sondern die Datenbanken selbst. Darunter versteht der Gesetzgeber "jede Sammlung von Daten, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind".

Es ist ohne schriftliche Zustimmung/Abmachung mit Database Designs nicht gestattet, die Lösung, Teile davon oder darauf basierende Weiterentwicklungen in irgend einer Form zu veräussern - sei dies gratis oder durch Verkauf.

Stand 1.1.2023